Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt in einem Schreiben vom 28. Februar 2006 zur ertragssteuerlichen Behandlung der Realteilung Stellung (IV B 2 S 2242 6/06). Darin wird ausgeführt, dass in den meisten Fällen eine steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern im Zuge einer Realteilung einer Mitunternehmerschaft in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer möglich ist.
Das Schreiben des BMF können Sie als pdf-Dokument unter bundesfinanzministerium.de herunterladen.
dl
LORENZ