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Steuern
Einkommensteuer

Behandlung von Berufsausbildungskosten

 
23.01.2006
 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die einkommensteuerliche Behandlung von Berufsausbildungskosten durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1753, BStBl. I 2005 S. 343) neu geordnet. Davon unberührt bleibt die Behandlung von Aufwendungen für eine berufliche Fort- und Weiterbildung.

Das Schreiben des BMF vom 4. November finden Sie als pdf-Dokument unter bundesfinanzministerium.de.

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