Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die einkommensteuerliche Behandlung von Berufsausbildungskosten durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1753, BStBl. I 2005 S. 343) neu geordnet. Davon unberührt bleibt die Behandlung von Aufwendungen für eine berufliche Fort- und Weiterbildung.
Das Schreiben des BMF vom 4. November finden Sie als pdf-Dokument unter bundesfinanzministerium.de.
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