Die Finanzverwaltung hat mit einem Schreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten gemäß §§ 10 Absatz 1 Nummer 7 sowie § 12 Nummer 5 Einkommensteuergesetz (EStG) Stellung genommen. Damit wurde das Schreiben vom 4. November 2005 über die Neuregelung der einkommensteuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten teilweise neu gefasst.
Die Änderungen betreffen die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen sowie die Anerkennung von Abschlüssen an Berufsakademien und anderen Ausbildungseinrichtungen. Die Grundsätze des Schreibens sind in allen noch offenen Fällen ab Veranlagungszeitraum 2004 anzuwenden.
Das BMF-Schreiben vom 21. Juni 2007 erhalten Sie als pdf-Datei unter bundesfinanzministerium.de.
Bild: ddp/abu
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