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Recht
Mittelstand

Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse

 
09.11.2007
 

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das "Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" beschlossen. Das Gesetz, das nun im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlasten.

Das Gesetz, das nun im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Es enthält Deregulierungsmaßnahmen unter anderem zur Statistikpflicht. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sollen ab dem nächsten Jahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen pro Kalenderjahr für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden. Des Weiteren ändert sich auch das Handwerkstatistikgesetz, wonach für Existenzgründer im Kalenderjahr der Betriebsöffnung keine Auskunftspflicht besteht. In den folgenden beiden Jahren besteht dann keine Auskunftspflicht, wenn das Unternehmen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr weniger als 500.000 Euro aus Umsätzen und selbstständiger Arbeit erwirtschaftet hat. Die Änderungen treten zum Teil sofort oder zum 1. Januar 2008 beziehungsweise 2010 in Kraft.

Das vollständige Gesetz können Sie beim Bundesanzeiger Verlag unter bgblportal.de als pdf-Dokument nachlesen.

Bild: MEV

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