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05.02.2010
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Kfz-Steuer
Das ändert sich im neuen Jahr
Mit dem Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, das am 13. Januar 2010 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ergeben sich einige Neuerungen für Fahrzeughalter. Unter anderem wird die befristete Steuerbefreiung für Diesel-PKW der Euro-6-Abgasstufe beschränkt, Trikes und Quads werden zukünftig als eigene Fahrzeuggruppe behandelt und auch für Elektro-PKW gibt es neue Regelungen.
Die Details zu den Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes lesen Sie unter bundesfinanzministerium.de . Mit einem dort angebotenen Online-Rechner können Sie nachrechnen, wie hoch Ihre Kfz-Steuer zukünftig ausfallen wird.

