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13.03.2008
 
Schornsteinfegerwesen

Bundeskabinett beschließt Reform

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Bild: MEV

Haus- und Wohnungseigentümer sollen künftig ihren Schornsteinfeger selbst aussuchen dürfen. Das Bundeskabinett verabschiedete in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens. Der Entwurf sieht vor, dass Immobilieneigentümer einen Schornsteinfeger ihrer Wahl mit Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen können.


In jedem Kehrbezirk kontrolliert dann ein Schornsteinfeger als sogenannter Bezirksbevollmächtigter über ein Formblatt, ob die vorgeschriebenen Arbeiten erledigt wurden. Zusätzlich sollen die Bezirksbevollmächtigten zweimal im Vergabezeitraum die Feuerstätten daraufhin kontrollieren, ob Anlagen verändert wurden oder neue Anlagen hinzugekommen sind. Ihre Aufgaben werden ausgeschrieben und jeweils für sieben Jahre vergeben. In dem Entwurf sind Übergangsfristen vorgesehen, welche die Umstellung auf das neue Schornsteinfegerrecht erleichtern sollen.

Quelle: ddp