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27.07.2007
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BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer
Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem Schreiben dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen bei Gesellschaftern (natürliche oder juristische Personen), die Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen erbringen, von einer selbstständigen Tätigkeit auszugehen ist.
Darüber hinaus äußert sich das BMF zur Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen Sonderentgelten für Geschäftsführungsleistungen und nicht steuerbaren Gesellschafterbeiträgen. Das Schreiben gilt grundsätzlich für nach dem 31. März 2004 ausgeführte Leistungen.
Sie finden das Schreiben vom 31. Mai 2007 als pdf-Datei unter bundesfinanzministerium.de.
