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Steuern
Kurzarbeit

Zuschüsse bleiben nicht steuerfrei

 
27.01.2010
 

Viele Arbeitnehmer sind im Zuge der Wirtschaftskrise von Kurzarbeit betroffen. Was viel nicht wissen: Zwar ist Kurzarbeitergeld steuerfrei, jedoch erhöht sich der Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte.

So sieht es der Progressionsvorbehalt vor. Diese Regelung führt oft zu Steuer-Nachzahlungen der Betroffenen, wie die Oberfinanzdirektion Koblenz jetzt erklärte. Wie hoch die sind, hängt zum einen von der Höhe des Kurzarbeitergeldes ab und zum anderen von zusätzlichen Zahlungen, die in Tarifverträgen vereinbart wurden.

Zahlt der Arbeitgeber zum Beispiel einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, so ist dieser Zuschuss steuerpflichtig. Die individuelle Höhe der Nachzahlung kann über den so genannten Progressionsvorbehaltrechner ausgerechnet werden. Diesen kann man im Internet unter der Adresse finanzamt.bayern.de abrufen.

Quelle: ddp

 
 

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