Seit der Reform des Vergaberechts 2009 können öffentliche Auftraggeber soziale Anforderungen für die Ausführung von Aufträgen vorgeben. Eine soziale Anforderung könnte beispielsweise eine Mindestlohnvorgabe sein.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt mit der Broschüre "Öffentliche Aufträge sozial verantwortlich vergeben" einen Überblick über diese neuen Möglichkeiten und die Anwendung in der Praxis. Die Broschüre können Sie unter bmas.de herunterladen.
dl