Viele Vereine könnten ohne das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger nicht existieren. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag zwei neue Gesetze auf den Weg gebracht.
So soll die Haftung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände begrenzt und die elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister erleichtert werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich im September über die Gesetze entscheiden.
Mehr Informationen finden Sie unter bmj.bund.de.
Außerdem stellt das Bundesministerium der Justiz die Broschüre "Leitfaden zum Vereinsrecht" als pdf-Dokument unter bmj.bund.de zur Verfügung.
dl