Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zu Hartz IV liegen die Vorstellungen über eine Reform des Gesetzes weit auseinander. Linke, Grüne und der Deutsche Gewerkschaftsbund forderten eine deutliche Anhebung der Regelsätze. Der Grünen-Sozialexperte Markus Kurth bezifferte die zusätzlichen Ausgaben dabei auf jährlich bis zu zehn Milliarden Euro. Politiker von Union und FDP halten hingegen sogar Einsparungen für möglich. Die Bundesregierung will die Reform offenbar schon kurz nach der Sommerpause präsentieren.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Hartz IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder wegen mangelnder Transparenz für verfassungswidrig erklärt und eine Neuberechnung bis Ende des Jahres angeordnet. Konkrete Zahlen nannten die Richter nicht.
Kurth argumentierte jedoch: "Wenn man das Urteil des Verfassungsgerichts ernst nimmt, muss man von Mehrkosten ausgehen." Er verwies auf die ungewöhnlich "drastische Wortwahl" des Gerichts gegenüber dem Bund sowie auf die Vorgabe, dass Langzeitarbeitslose bestimmte Leistungen auch "unmittelbar" geltend machen können. Er gehe auch von einer Anhebung des Hartz IV-Satzes für Erwachsene aus, der derzeit 359 Euro beträgt.
Der FDP-Sozialexperte Heinrich Kolb rechnet damit, dass sich "wenig" an den Regelsätzen für Erwachsene ändern wird. Anders sei das im Fall der Kinder von Hartz IV-Empfängern, bei denen die Politik "ganz neu anfangen" müsse, um den Bedarf zu ermitteln. Er fügte hinzu, die Mehrkosten einer Reform würden aber "überschaubar" sein. Im Hartz IV-System gebe es noch einige Reserven. Vor allem in den Haushaltsposten für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen stecke noch Geld, das in die Reformvorhaben umgeleitet werden könne.
Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unions-Fraktion, Peter Weiß (CDU), verwies darauf, dass die Verfassungsrichter die Hartz IV-Sätze keineswegs als zu niedrig eingeschätzt hätten. Er folgerte: "Eine Reform sollte aus meiner Sicht zu niedrigeren Regelsätzen führen."
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte als Reaktion auf das Urteil Maßnahmen im Bildungsbereich an. Zur Frage der möglichen Finanzierung sagte sie, es sei die Aufgabe der Politik, Schwerpunkte beispielsweise bei der Bildung zu setzen und in anderen Punkten schlanker zu werden. Es gehe dabei aber nicht nur um Geldleistung, sondern auch um soziale Teilhabe. Diese müsse nicht nur in Euro und Cent erbracht werden, sondern auch von Mensch zu Mensch oder als Sachleistung.
Die Linke kritisierte die "Gutscheindebatte". Kinder- und Jugendexpertin Diana Golze sagte, dabei "schwingt immer die Unterstellung mit", dass Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, nicht mit Geld umgehen könnten. DGB-Chef Michael Sommer hob hervor, die Leistungen für Hartz IV-Empfänger seien nicht ausreichend für ein menschenwürdiges Dasein.
Nach Informationen der WAZ-Mediengruppe sollen die Regelsätze insbesondere auf Drängen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) so schnell wie möglich neu berechnet werden, da der Minister einen "kostspieligen Ermessenswahn" befürchtet. Hintergrund ist die Vorgabe des Verfassungsgerichts, dass Hartz IV-Bezieher, die einen "unabweisbaren Sonderbedarf" anmelden, der von keiner Bestimmung in den Sozialgesetzen erfasst ist und abgelehnt wird, direkt beim Sozialgericht klagen können.
FDP-Vize Andreas Pinkwart nahm das Urteil zum Anlass, um für das von den Liberalen geforderte Bürgergeld zu werben. Dadurch würden die Sozialleistungen unbürokratischer, transparenter und leistungsgerechter.
Quelle: ddp