Das Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer trat zum 1. Juli 2009 in Kraft. Die Festlegung der Kfz-Steuer orientiert sich damit erstmals auch am CO2-Ausstoß des Fahrzeugs. Für Pkw, die bis zum 30. Juni 2009 zugelassen werden, gilt eine Übergangsfrist. Sie werden ab dem 1. Januar 2013 in die neue Kraftfahrzeugsteuer überführt.
Wie viel Kfz-Jahressteuer für einen Pkw zu zahlen ist, der zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 31. Dezember 2011 erstmals zugelassen wird, können Sie mit einem Online-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) erfahren. Dazu müssen Sie Antrieb, Hubraum und CO2-Wert des Fahrzeugs eintragen. Als Ergebnis wird dann die voraussichtliche jährliche Kfz-Steuer angegeben. Den Online-Rechner des BMF finden Sie unter bundesfinanzministerium.de.
dl