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Sozialversicherung
Wohn-Riester

Opposition kritisiert Altersvorsorge für Immobilien

 
25.04.2008
 

Die von der Bundesregierung geplante Riester-Förderung für den Kauf und Bau von Wohneigentum stößt bei der Opposition auf scharfe Kritik. FDP-Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele sagte im Bundestag, der Entwurf führe nicht zu grundsätzlich mehr Eigentum in Deutschland. Das "Wohn-Riester"-Modell sei "kein Ersatz für die weggefallene Eigenheimzulage, dafür sind die eingeplanten Mittel zu gering".

Für die Union hielt Fraktionsvize Michael Meister (CDU) entgegen, durch das Gesetz könnten die Menschen künftig "leichter zu Wohneigentum" kommen. Meister sagte weiter, bislang habe es eine "Diskriminierung der Immobilie" gegeben, nun stehe sie "gleichberechtigt" neben der Altersrente. Mit dem "Wohn-Riester"-Modell will die Bundesregierung die private Altersvorsorge ausbauen. So soll das Geld aus einem Riester-Vertrag künftig auch vollständig für den Kauf oder die Entschuldung des Eigenheims genutzt werden können.


Der Bundestag beriet in erster Lesung. Der SPD-Abgeordnete Hans-Ulrich Krüger (SPD) warb für die "Erfolgsstory" Riester-Rente, die nun um die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum fortgeschrieben werde. Die Bürger könnten nun aus verschiedenen Altersvorsorgemodellen das für sie passende Modell heraussuchen. Der Linke-Abgeordnete Volker Schneider beklagte, dass die Bundesregierung nicht auf eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auf die private Altersvorsorge setze. Dabei hätten private Anbieter bis zu 20 Prozent Verwaltungskosten. Diese schmälerten den ohnehin durch die Inflation belasteten Versicherungsbetrag.

Betriebliche und private Absicherung

Die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel warnte davor, bei der Altersvorsorge nur auf den Staat zu setzen. Im Jahr 2030 würde das einen Rentensatz von 40 Prozent bedeuten. Daher komme es auf eine betriebliche und private Absicherung an, um auskömmliche Altersbezüge zu sichern. Grundsätzlich eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, dass Bauspar- und sonstige Darlehensverträge als Altersvorsorgeverträge angesehen werden. Wer in eine Riester-Rente zahlt und sich eine Immobilie anschafft, soll sein bis dahin angespartes Kapital komplett für den Kauf verwenden. Dasselbe gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.


Genutzt werden soll das Modell auch für die Entschuldung einer selbstgenutzte Wohnimmobilie. Das gilt allerdings erst dann, wenn der Riester-Vertrag zur Auszahlung kommt, also zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr. Vom Deutschen Mieterbund wird das Eigenheimrentengesetz abgelehnt, da es sich nur auf die selbst genutzte Immobilie beziehe, aber vermietete Wohnungen, die laufende Einnahmen zur Altersvorsorge brächten, außen vor lasse. Das Eigenheimrentengesetz wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Wenn der Bundestag es verabschiedet hat, soll es rückwirkend zum Januar 2008 in Kraft treten.

Quelle: ddp

 
 

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