Jetzt ist es amtlich: Die neue Ausbildungsordnung Friseur/Friseurin ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wird damit am 1. August 2008 verbindlich in Kraft treten.
Die Ausbildungsnovelle ist ein wichtiger Schritt in Richtung zukunftsorientierte Fachkräfteentwicklung in diesem Handwerk der Anlage A. Mit der Stärkung der friseurhandwerklichen Kernkompetenzen, der größeren Bedeutung von Kundenmanagement und Service, der flexiblen Ausrichtung am individuellen Salonkonzept und der gestreckten Gesellenprüfung stellt sie einen Meilenstein bei der modernen Weiterentwicklung des Berufsbildungssystems der Branche dar.
Die Verordnung können Sie online beim Bundesanzeiger Verlag als pdf-Dokument unter bgblportal.de nachlesen.
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