Am 4. November 2008 ist das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt zum Teil sofort, zum Teil erst bis zum Jahr 2014 in Kraft. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Reduzierung der Zahl der Unfallversicherungsträger.
Künftig soll es nur noch neun gewerbliche Berufsgenossenschaften geben. Auch der Lastenausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften wird - schrittweise bis zum Jahr 2013 - neu gestaltet. Für die Betriebe hat dies zur Folge, dass die Beiträge neu berechnet werden. Änderungen ergeben sich auch im Hinblick auf den Einzug der Insolvenzgeldumlage und die Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung.
Einen ausführlichen Überblick gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung unter dguv.de. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung können Sie beim Bundesanzeiger Verlag unter bgblportal.de als pdf-Dokument nachlesen.
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