Baufirmen haften auch für Mängel, die sie verursacht haben, nachdem auf dem Bau Eigenleistungen ausgeführt wurden. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam. Bauherren sollten sich von anderslautenden Formulierungen im Bauvertrag nicht verunsichern lassen.
Steht im Kleingedruckten der Satz "Bei Eigenleistungen entfällt eine Gewährleistung für Bauleistungen, die auf den Eigenleistungen aufbauen", sei das bei einem Kaufvertrag für ein Schlüsselfertighaus rechtlich bedeutungslos, so der VPB. Mit diesem Satz werde die Gewährleistung für alle Bauleistungen ausgeschlossen, die auf die Eigenleistung folgen, also auch für Mängel, die der Bauunternehmer selbst zu verantworten hat. Aus dieser Verpflichtung könne sich der Bauunternehmer aber nicht befreien, betonen die Bauexperten. Er hafte für in jedem Fall für seine Fehler. Diese müsse der Bauherr dem Unternehmer allerdings nach der Abnahme nachweisen.
Quelle: ddp