Laut Definition ist ein Impressum eine Angabe in einem Druckwerk über den Verleger, Drucker etc. Doch der Begriff lateinischen Ursprungs hat längst in die Welt der Onlinemedien Einzug gehalten. Auch Internetseiten unterliegen der Impressumspflicht.
Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Anbieterkennzeichnung. Das Bundesministerium der Justiz hat jetzt einen Leitfaden zur Impressumspflicht erarbeitet. Dieser soll Gewerbetreibenden und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen helfen, ihre Internetauftritte so zu gestalten, dass sie den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechen. Fehlerhafte Angaben können im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung führen.
Den Leitfaden finden Sie unter bmj.de.
dl