Die Kosten für den Firmenwagen übernimmt in vielen Fällen der Arbeitgeber. Trotzdem sind laut der Online-Zeitung steuernetz.de auch vom Fahrer des Wagens Kosten zu entrichten – eine höhere Lohnsteuer wird fällig.
Das Finanzamt rechnet Der Gegenwert der Firmenwagen-Nutzung wird vom Finanzamt zum Bruttolohn des Arbeitnehmers dazugerechnet, auf diese Summe wird dann eine Lohnsteuer erhoben. Wie viel das Finanzamt von Ihnen persönlich fordern kann, können Sie mit dem Firmenwagen-Rechner unter steuernetz.de berechnen.
Quelle: steuernetz.de/jtw