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Förderung
Diesel-PKW

Förderung für Nachrüstung

 
22.09.2009
 

Für die Nachrüstung eines Diesel-Pkw mit einem Partikelminderungssystem können Autohalter 330 Euro einstreichen, wenn sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Das betreffende Fahrzeug muss bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden sein. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass das Fahrzeug im Zeitraum von 1. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 nachgerüstet wurde oder wird.


Die Nachrüstung muss bis zum 15. Februar 2010 nachgewiesen worden sein. Seit 1. September 2009 und bis 15. Februar 2009 können Anträge beim BAFA gestellt werden. Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie unter bafa.de , den Antrag können Sie online unter pmsf.bafa.de stellen.

 
 
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