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Konjunktur
Kurzarbeitergeld

Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen ab dem siebten Monat

 
10.07.2009
 

Im Juni 2009 wurde die Bezugsfrist von Kurzarbeitergeld von 18 auf 24 Monate verlängert. Jetzt hat der Bundestag das so genannte Kurzarbeitergeld plus beschlossen.

Mit dem Kurzarbeitergeld plus werden die Sozialversicherungsbeiträge für ab dem 1. Januar 2009 durchgeführte Kurzarbeit ab dem siebten Kalendermonat vollständig von der Bundesagentur für Arbeit übernommen und somit die Unternehmen entlastet.


Die Neuregelungen gelten ab dem 1. Juli 2009 und sind bis zum 31. Dezember 2010 befristet.


Mehr Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie unter einsatz-fuer-arbeit.de.

dl

 
 

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