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Recht
Einspruch beim Finanzamt

Der kurze Dienstweg ist unzulässig

 
10.02.2010
 

Da wollte ein Finanzamt wohl mal ganz unbürokratisch und schnell entscheiden und übersandte einen Einspruchsentscheid per Telefax. Allerdings enthielt das Telefax keine qualifizierte elektronische Signatur, sodass die Entscheidung keine Rechtswirkung entfaltet. Das hat das Finanzgericht Köln (Az.: 6 K 3931/08) entschieden und damit einem Steuerzahler Recht gegeben, der nach Ablauf der Klagefrist gegen den Bescheid vorgehen wollte. Da die Rechtswirkung nicht eingetreten war, so die Richter, sei eine Klage auch noch nach Ablauf der Klagefrist zulässig.

Das Finanzamt hatte vor Gericht den Sendebericht der Übermittlung vorgelegt, der Steuerzahler behauptete, er habe die Entscheidung nie erhalten. Die Richter hielten sich nicht damit auf festzustellen, wer denn nun Recht hatte, sie sahen die Lösung des Problems bereits einen Schritt vorher. Die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung war ihrer Meinung nach bereits unwirksam. Ohne entsprechende qualifizierte elektronische Signatur sei der elektronische Verwaltungsakt schlicht ungültig. Jetzt wird sich der Bundesfinanzhof wohl mit der Frage beschäftigen, ob Faxe von der Verwaltung grundsätzlich eine digitale Signatur benötigen, damit sie wirksam sind.

Quelle: ddp

 
 
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