Wer von seiner Betriebsunterbrechungsversicherung Geld haben möchte, kann den Anspruch nicht alleine mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründen, der zufolge er krankgeschrieben war. Denn der "Gelbe Schein" alleine ist nach den Versicherungsbedingungen nicht ausreichend, um die vereinbarte Versicherungsleistung beanspruchen zu können, wie das Oberlandesgericht München entschieden hat. Dabei stützten sich die Richter auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2000.
Damals hatten die Bundesrichter im Fall einer Krankentagegeldversicherung entschieden, dass der Versicherte sich nicht alleine auf die Diagnose und Einschätzung eines Arztes seiner Wahl berufen könne, sondern dass die Versicherung durchaus andere Nachweise fordern könne. Und diese Beurteilung gilt auch bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung, befanden die Münchener Richter.(Az.: 25 U 3828/09)
Quelle: ddp