Mit dem Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, das am 13. Januar 2010 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ergeben sich einige Neuerungen für Fahrzeughalter. Unter anderem wird die befristete Steuerbefreiung für Diesel-PKW der Euro-6-Abgasstufe beschränkt, Trikes und Quads werden zukünftig als eigene Fahrzeuggruppe behandelt und auch für Elektro-PKW gibt es neue Regelungen.
Die Details zu den Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes lesen Sie unter bundesfinanzministerium.de . Mit einem dort angebotenen Online-Rechner können Sie nachrechnen, wie hoch Ihre Kfz-Steuer zukünftig ausfallen wird.
jtw