Mehrere gesetzliche Neuregelungen sind Ende März oder Anfang April in Kraft getreten. Dazu gehören das dritte Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft und das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
Am 25. März 2009 trat das dritte Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz) in Kraft.
Zu den wichtigsten Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen gehört die Vereinfachung der Handwerkszählung. Das Statistische Bundesamt werde ab 2009 auf vorhandene Verwaltungsdaten zurückgreifen und so nach Angaben der Bundesregierung rund 460.000 selbstständige Unternehmer der zulassungspflichtigen Handwerke von Datenerhebungen entlasten.
Das dritte Mittelstandsentlastungsgesetz können Sie beim Bundesanzeiger Verlag unter bgblportal.de nachlesen.
Zum 1. April 2009 trat das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz) in Kraft. Durch diese Neuregelung sollen sich Beschäftigte mehr an ihren Unternehmen beteiligen können, wodurch die Eigenkapitalbasis der Unternehmen verbessert werden soll. Zu den Neuerungen gehört beispielsweise die verbesserte Förderung nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz. So steigt die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betrieblichen oder außerbetrieblichen Beteiligungen angelegt werden, auf 20 Prozent. Die Einkommensgrenzen hierfür werden auf 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete erhöht.
Weitere Einzelheiten zur neuen Mitarbeiterkapitalbeteiligung können Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter bmas.de nachlesen. Das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz finden Sie beim Bundesanzeiger Verlag unter bgblportal.de.
Am 2. April 2009 trat das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) in Kraft. Damit übertragen Arbeitgeber ab 1. Januar 2010 die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle. Ab 2012 werden dann dort nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten abgerufen. Papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen werden nicht mehr nötig sein und somit entfallen für Arbeitgeber Archivierungspflichten.
Das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) können Sie beim Bundesanzeiger Verlag unter bgblportal.de als pdf-Dokument nachlesen.
Einen Überblick über alle gesetzlichen Neuregelungen im April 2009 gibt die Bundesregierung unter bundesregierung.de.
dl