Das Bundesverfassungsgericht wird am 10. September 2008 über die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Pendlerpauschale mündlich verhandeln. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
Der Zweite Senat befasst sich mit den Normenkontrollanträgen des Bundesfinanzhofs sowie der Finanzgerichte von Niedersachsen und dem Saarland, die die geltende Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig halten. Seit Anfang 2007 können die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nicht mehr steuerlich abgesetzt werden.
Quelle: ddp