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Energie
Erneuerbare Energien fördern

Bundesumweltministerium gibt Tipps zum Wärmegesetz

 
30.09.2009
 

Bereits im März 2007 hat der Europäische Rat beschlossen, den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Somit sind alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet vermehrt erneuerbare Energien zu nutzen. Mit dem Wärmegesetz legte die deutsche Bundesregierung zu Beginn des Jahres den gesetzlichen Grundstein zur Umsetzung des EU-Beschlusses. Doch noch immer herrscht bei diesem Thema große Unklarheit. Auf seiner Internetseite möchte das Bundesumweltministerium deshalb die grundlegenden Fragen klären.

Mit dem Wärmegesetz sind Eigentümer neuer Gebäude verpflichtet, den Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. "Um diese Nutzungspflicht zu erfüllen, können die unterschiedlichsten Energiequellen wie Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme zum Einsatz kommen", berichtet der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderte "BINE Informationsdienst". Es könnten jedoch auch Maßnahmen ergriffen werden, die ähnlich Klima schonend wirken, wie Kraft-Wärme-Kopplung, Dämmmaßnahmen und die Nutzung von Wärme, die aus Nah- oder Fernwärmenetzen kommt oder die Nutzung von Abwärme.

All diese Maßnahmen kosten erst einmal Geld- auch wenn sie sich langfristig rechnen und zusätzlich positiv auf die Umwelt wirken. Das hat auch die Bundesregierung bedacht und sieht deshalb im Wärmegesetz verschiedene Fördermöglichkeiten vor. "Belohnt wird jeder, der freiwillig, also ohne verpflichtet zu sein, erneuerbare Energien nutzt. Fördergelder kann auch beantragen, wer über die Nutzungspflicht hinausgehend erneuerbare Energien oder innovative Technologien einsetzt", so BINE. Auch zu den Fördermöglichkeiten bietet das Bundesumweltministerium Informationen.

Quelle: BINE/jtw

 
 

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