Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes für 2010 beschlossen. Wie das Bundesarbeitsministerium (BMAS) mitteilte, kann demnach für Kurzarbeit, die 2010 beginnt, bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
Bundesarbeitsminister Franz Josef Jung (CDU) wertete die Änderung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld als angemessene Reaktion auf die erwartete höhere Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr. "Wir müssen davon ausgehen, dass es im nächsten Jahr noch keine Entwarnung am Arbeitsmarkt gibt", sagte Jung. Deshalb bleibe auch 2010 die Sicherung von Arbeitsplätzen eine Herausforderung.
"Mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes können Arbeitgeber auch weiterhin Phasen mit schlechter Auftragslage überstehen, ohne Arbeitnehmer entlassen zu müssen", sagte Jung. Dadurch hätten im laufenden Jahr Hunderttausende Arbeitsplätze gerettet werden können.
Die neue Verordnung regelt die Verlängerung der nach Gesetz sechsmonatigen Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld. 2009 gilt wegen der Wirtschaftskrise eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Sie gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit 2009 begonnen haben.
Ohne die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit, die in 2010 begonnen wird, entsprechend der gesetzlichen Regelung sechs Monate betragen.
Quelle: ddp