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Unternehmensführung
Betreuungsmöglichkeiten für Kinder

BMF klärt über geplante Kita-Plätze auf

 
18.01.2010
 

Im Dezember 2008 trat das so genannte Kinderförderungsgesetz in Kraft. Damit soll es ab 2013 bundesweit für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben. Dass dieses Versprechen von den Kommunen nicht erfüllt werden kann, wurde in den letzten Tagen heftig diskutiert. " Das entspricht nicht den Fakten", meldete nun das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und klärt auf seiner Internetseite über die Pläne zum Ausbau der Kinderbetreuung auf.

Grundlage des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" ist laut BMF die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung, ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf für 35 Prozent der unter dreijährigen Kinder, bis 2013 auszubauen. Damit sollen rund 750.000 Plätze bereit stehen. Am 16. Dezember 2008 trat das so genannte Kinderförderungsgesetz in Kraft, das die rechtliche Grundlage dafür schafft.


Bis März 2009 wurde das Angebot bundesweit für rund 20 Prozent (2008: 18 Prozent) der Kinder im Alter von unter drei Jahren in Anspruch genommen. Die Dynamik des Mittelabrufs hat laut BMF in den letzten Wochen und Monaten zugenommen, müsse jedoch weiterhin deutlich gesteigert werden, um das Ausbauziel zu erreichen. "Die Bundesregierung hat keinen Anlass, diese Einigung in Frage zu stellen", meldet das BMF. Der Ausbau müsse trotzdem weiterhin deutlich forciert werden.


Mit welchem Mittel die Bundesregeierung die Kosten für den Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten finanzieren will und welche Regelung in diesem Zusammenhang weithin vereinbart wurden, lesen Sie unter bundesfinanzministerium.de .

Quelle: BMF/jtw

 
 

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