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Recht
Zwangsvollstreckung

Bessere Informationsmöglichkeiten für Gläubiger

 
10.08.2009
 

Der Deutsche Bundestag hat zwei Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts auf den Weg gebracht. Angesichts der steigenden Zahl von Privatinsolvenzen soll es den Gläubigern bessere Informationsmöglichkeiten verschaffen, um Forderungen durchsetzen zu können.

 So sollen Gerichtsvollzieher künftig Auskünfte von Dritten über die Vermögensverhältnisse eines Schuldners einholen können. Geplant sind außerdem vereinfachte Versteigerungsmöglichkeiten für gepfändete bewegliche Gegenstände im Internet sowie ein zentrales landesweites Online-Schuldnerverzeichnis.


Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Mehr Informationen zu den Gesetzentwürfen erhalten Sie beim BMJ unter bmj.bund.de.

dl

 
 

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