Aufgrund vermehrter Insolvenzen infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise erhöhen sich die Kosten für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Der Beitragssatz zum Pensionssicherungsverein (PSVaG) als Träger der Insolvenzsicherung steigt für 2009 deutlich auf 14,2 Promille der Beitragsbemessungsgrundlage.
Davon sind 8,2 Promillepunkte der Beitragsbemessungsgrundlage am 31. Dezember 2009 und jeweils 1,5 Promillepunkte der Beitragsbemessungsgrundlage am 31. Dezember der Jahre 2010 bis 2013 fällig. Die PSVaG-Mitgliedsunternehmen erhalten demnächst den Beitragsbescheid für 2009. Anzumerken ist, dass für die im Handwerk stark genutzten Durchführungswege der Pensionskasse und der Direktversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht keine Beitragspflicht zum PSVaG besteht. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie unter deutsche-handwerks-zeitung.de .
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