Mit der gesetzlich garantierten Einlagensicherung hat die Bundesregierung Instrumente geschaffen, die die Anleger im Fall einer Bankeninsolvenz entschädigen. Dies gilt laut Bundesministerium der Finanzen bis zur gesetzlich garantierten Höhe von derzeit 50.000 Euro der Einlagen beziehungsweise bis zu 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften (bei einem Gegenwert von maximal 20.000 Euro).
Damit der Gesetzgeber nicht alleine für die Einlagensicherung aufkommen muss, traten im August 2009 drei neue Verordnungen in Kraft, die die Beteiligung deutscher Banken an so genannten Entschädigungseinrichtungen erhöhen. Unter bundesfinanzministerium.de bekommen Sie Einblicke in die neuen Verordnungen.
jtw