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Europa
EU-Richtlinie zur Telekommunikation

Anbieterwechsel ohne lange Fristen

 
25.11.2009
 
Mit der neuen EU-Richtlinie können Verbraucher ihren Telekommunikationsanbieter nun innerhalb eines Tages wechseln und dabei ihre alte Telefonnummer behalten.
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Mit der neuen EU-Richtlinie können Verbraucher ihren Telekommunikationsanbieter nun innerhalb eines Tages wechseln und dabei ihre alte Telefonnummer behalten.
Bild: MEV

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Das EU-Parlament hat die Rechte von Kunden der Telekommunikationsanbieter gestärkt. Dazu verabschiedete das Plenum eine entsprechende Rahmenrichtlinie in dritter Lesung. Damit sollen Verbraucher nun innerhalb eines Tages den Anbieter wechseln können und dabei ihre Telefonnummer behalten. Zudem soll die Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden verbessert werden.

Parlamentspräsident Jerzy Buzek sagte: "Ich freue mich, dass wir die Rechte der Nutzer des Internets und anderer elektronischer Dienste gestärkt haben."

Gemäß den neuen Regelungen sind Einschränkungen des Internetzugangs nur zulässig, "wenn sie im Rahmen einer demokratischen Gesellschaft angemessen, verhältnismäßig und notwendig sind". Betroffene Nutzer müssen zudem zuvor angehört werden. Damit unterliege der Internetzugang dem gleichen Rechtschutz wie Grundrechte, hieß es weiter.

Mit den Rahmenrichtlinien wird den Angaben zufolge unter anderem zugleich die Frequenzvergabe mit Blick auf den Umstieg von analogem zu digitalem Rundfunk und Fernsehen innerhalb der EU harmonisiert. Zudem könnten marktbeherrschende Betreiber verpflichtet werden, Mitbewerbern den Zugang zu ihren Netzen zu öffnen.

Die Mitgliedsstaaten müssen die Regelungen nun innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzen.

Quelle: ddp

 
 

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