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Recht
Gerichtsentscheidung

Alte Pendlerpauschale gilt wieder

 
09.12.2008
 

Das Bundesfinanzministerium hat umgehend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale reagiert. Nun gilt wieder die alte Pendlerpauschale ab dem ersten Entfernungskilometer.

Man werde das Urteil so schnell wie möglich umsetzen, damit die Bürger "noch zu Beginn 2009 ihre Steuerrückerstattungen erhalten", so die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Nicolette Kressl (SPD). Millionen Pendler bekämen damit "schnell ihr Geld". Ab dem 1. Januar 2009 gelte "automatisch wieder" das bis zum 31. Dezember 2006 geltende Recht.

Die Bundesregierung werde keine Maßnahmen ergreifen, um die mit der Umsetzung des Urteils einhergehenden Steuerausfälle von insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009 an anderer Stelle einzusparen. Der Verzicht auf eine Gegenfinanzierung bis Ende 2009 solle der "Stärkung der Konjunktur" dienen. Wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen werde, werde die Bundesregierung "zur gegebenen Zeit entscheiden".

Seit Januar 2007 hatten Pendler die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr steuerlich absetzen können. Der Gesetzgeber hatte damit die Fahrten zur Arbeit der Privatsphäre zugeordnet. Nur Fahrtkosten ab dem 21. Kilometer konnten über eine Härtefallregelung "wie Werbungskosten" mit 30 Cent pro Kilometer abgezogen werden. Der Staat erhoffte sich damit Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist jetzt Vergangenheit.


Denn die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale habe nicht ausgereicht. Das haben die Karlsruher Richter jetzt entschieden - und die seit 2007 geltende Neuregelung verworfen. Es habe ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vorgelegen.

Für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer verringert sich den Angaben zufolge nun bei einer Entfernung zum Arbeitsort von 20 Kilometern die steuerliche Bemessungsgrundlage um 1.320 Euro und die Steuerschuld um rund 350 Euro je Jahr.

Quelle: ddp

 
 
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