Home  » Betrieb & Management  » Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit
REACH

Akteure in der Lieferkette

 
26.01.2010
 

Von der europäischen Chemikalienverordnung REACH sind nicht nur die Hersteller und Händler von chemischen Stoffen betroffen. Auch die so genannten nachgeschalteten Anwender, die einen Stoff oder ein Gemisch im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit verwenden, gehören zur Lieferkette und damit zur Zielgruppe der Verordnung.

Gemeint sind dabei beispielsweise auch Endanwender der Chemikalien bei einer handwerklichen Tätigkeit. "Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH" lautet deshalb der Titel der Broschüre REACH-Info 5 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Sie unter baua.de als pdf-Dokument herunterladen können.

jtw

 
 

Als weitere Fachpublikationen für Handwerk und Mittelstand erscheinen im Holzmann Medien
handwerk magazin, Deutsche Handwerks Zeitung, boden wand decke, rationell reinigen, RWTextilservice, fleischerei.de
sowie im Holzmann Buchverlag Fachinformationen zur Aus- und Weiterbildung.