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Finanzen
Neues Gesetz

Ab Juli 2010 auch Kontopfändungsschutz für Selbstständige

 
27.08.2009
 

Zum 1. Juli 2010 wird das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft treten. Damit sind auch Selbstständige künftig vor Pfändung geschützt. Dazu wird ein Pfändungsschutzkonto, ein so genanntes P-Konto, eingerichtet.

Auf das Guthaben dieses Kontos erhält jeder Schuldner einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrags. Aus welchen Einkünften das Guthaben zustande kommt, ist künftig nicht mehr relevant. Weitere Informationen zum P-Konto stehen unter bmj.de zur Verfügung.

dl

 
 

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