Zum 1. Juli 2010 wird das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft treten. Damit sind auch Selbstständige künftig vor Pfändung geschützt. Dazu wird ein Pfändungsschutzkonto, ein so genanntes P-Konto, eingerichtet.
Auf das Guthaben dieses Kontos erhält jeder Schuldner einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrags. Aus welchen Einkünften das Guthaben zustande kommt, ist künftig nicht mehr relevant. Weitere Informationen zum P-Konto stehen unter bmj.de zur Verfügung.
dl